SEPA

Auf Vereine und Firmen kommt viel Arbeit zu

Finanzen. Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr erfordert zahlreiche Umstellungsarbeiten – Rat: Keine Zeit verlieren.

Kreis Neuwied. Wer ein Unternehmen leitet oder in einem Verein für die Finanzen zuständig ist, der sollte keine Zeit mehr verlieren und sich mit den Änderungen im Zahlungsverkehr vertraut machen. Darauf macht die Raiffeisenbank Neustadt aufmerksam. Konkret geht es um den Zahlungsverkehr, der vom 1. Februar 2014 an in ganz Europa einheitlich ist. Das Stichwort lautet Sepa, was für Single Euro Payments Area steht. Viele Änderungen, die damit einhergehen, müssen bereits jetzt erledigt werden.


Mit der Einführung von Sepa haben Kontonummern und Bankleitzahlen der herkömmlichen Art ausgedient. Sie werden durch die IBAN- und BIC-Nummern ersetzt, die sich bereits heute auf jedem Kontoauszug sowie auf den Bankkarten finden. Doch wie Konrad Breul, Vorstand der Raiffeisenbank Neustadt, betont, geht es um weit mehr: „Bei Firmen geht es im Einzelfall sogar um die Frage des Geschäftsmodells.“ Während man bei Überweisungen einfach nur andere Kontodaten eingeben muss, geht es bei Abbuchungsaufträgen und dem Lastschriftverfahren richtig ans Eingemachte. Die RZ hat in Zusammenarbeit mit der Neustädter Raiffeisenbank die wichtigsten Fragen und Antworten für Vereine und Firmen zusammengestellt:


Was ändert sich beim Lastschriftverfahren?
Bislang gab es zwei Arten: den Abbuchungsauftrag und die Lastschrift mit Einzugsermächtigung. Beim Lastschrifteinzug hat der Kunde bislang die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen der Abbuchung zu widersprechen. Beim Abbuchungsauftrag gibt es diese Möglichkeit nicht; die Firma hat das Geld sicher. Künftig wird nur noch unterschieden zwischen Abbuchungen bei Privatleuten und bei Firmen. Wer bei Privatleuten Geld vom Konto abbucht, der muss damit rechnen, dass innerhalb von acht Wochen dieser Einzug „platzt“, da es ein Widerspruchsrecht gibt. Wie Konrad Breul beispielhaft erläutert, könnte dies etwa bei Tankstellen problematisch werden, die bisher mit Abbuchungsaufträgen gute Erfahrungen gemacht haben und künftig fürchten müssen, dass sie ihr Geld nicht bekommen.


Was bedeuten diese Änderungen für Vereine?
Vereine werden im Prinzip wie Unternehmen behandelt. Wenn sie bei ihren Mitgliedern Beiträge abbuchen wollen, dann müssen sie die Regeln beachten, die auch für Firmen gelten. Zunächst müssen sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen (nur online über www.glaeubiger-id.bundesbank. de) und diese ihrer Hausbank mitteilen. Diese schließt mit dem Verein eine neue Inkassovereinbarung ab. Von den Mitgliedern benötigt der Verein Lastschrift-Mandate, die die bisherigen Einzugsermächtigungen ablösen. Bestehende Einzugsermächtigungen werden kraft Gesetzes automatisch zu Sepa-Mandaten. Bevor dann das erste Mal ein Sepa-Einzug vorgenommen wird, muss der Verein mindestens 14 Tage vor Fälligkeit schriftlich über die Belastung informieren. Die Ankündigung kann auch Bestandteil der Beitrittserklärung zum Verein sein, wie Antonius Brunnett von der Raiffeisenbank informiert.


Was sollte ein Vereinskassierer jetzt tun?
Er sollte keine Zeit verlieren, rät Konrad Breul, und etwa die Gläubiger-Nummer bei der Bundesbank beantragen. Auch wichtig: Er sollte die Software überprüfen, mit der er arbeitet: Ist sie Sepa-fähig? Bei allen Neuaufnahmen von Mitgliedern ist es sinnvoll, schon den neuen Text für eine Einzugsermächtigung der neuen Art aufzunehmen sowie mit der Bank zu klären, wie der Transfer der alten Bankdaten der Mitglieder ins Sepa-System erfolgen kann. Breul rät allen Vereinskassierern: „Reden Sie bald mit Ihrer Bank!“ Auf keinen Fall sollte man bis kurz vor dem Umstellungstermin 1. Februar 2014 warten, meint auch Antonius Brunnett. Wer sich jetzt nicht mit der Sepa-Thematik auseinandersetzt, hat dann womöglich Probleme, ans Geld der Mitglieder zu kommen.


Was ist mit Mitgliedern, die ihre Beiträge überweisen?
Sie müssen zumindest wissen, wie die IBAN-Nummer und die BIC, die neue Bankleitzahl, des Vereins lauten. Der Rat der Raiffeisenbank lautet: Diese Daten müssen bekannt gemacht werden. Wer neues Briefpapier drucken muss, der sollte die neuen Bankdaten direkt dort aufnehmen. „Sonst produzieren Sie Altpapier“, meint Konrad Breul, der diesen Tipp auch in Richtung Unternehmen formuliert. Denn was für die Vereine gilt, müssen auch Firmen beachten.


Wo gibt es Hilfe?
Informationen rund ums Thema Sepa gibt es bei allen Banken und Sparkassen sowie bei der Bundesbank unter www.sepadeutschland.de. Die Raiffeisenbank Neustadt hat eine Checkliste zusammengestellt, die unter www.raiba-neustadt.de im Bereich Firmenkunden/Zahlungsverkehr zu finden ist.


RZ Linz, Neuwied vom Dienstag, 2. April 2013, Seite 9