Behelfsmasken

Auf Maskenpflicht vorbereitet

Mitarbeiter nähen für Mitarbeiter, Einwegmasken für Kunden

Die deutliche Eindämmung der Infektionsrate zählt sicher zu den größten Erfolgen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Dabei haben wir gelernt, dass die Wahrung der Abstandsregeln die größte Wirkung erzeugt.

Leider ist die Abstandswahrung im Alltag und im Geschäftsverkehr nicht immer möglich. Für diese Situationen ist das Tragen von Gesichtsmasken ab dem 27. April zum Teil Pflicht - beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Einkaufen.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Raiffeisenbank Neustadt eG werden diese Vorgabe befolgen. Um mit dem Eigenbedarf nicht als zusätzlicher Wettbewerber um das knappe Gut aufzutreten, nähen die Angestellten fleißig selbst Behelfsmaksen für die Belegschaft. Das ganze Team soll mit diesen Masken ausgestattet werden, so dass unsere Näher immerhin knapp 200 Gesichtsbedeckungen anfertigen.

Aber auch an ihre Kunden hat die Genossenschaftsbank mit Sitz in Neustadt (Wied) gedacht. Bereits vor einigen Tagen hat sie eine Lieferung von Einwegmasken erhalten. Diese Masken werden den Kunden während eines persönlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung gestellt.